Kategorie: Allgemein

Pastor Olaf Latzel vorläufig vom Dienst suspendiert

Am 25. November wurde Olaf Latzel, der ursprünglich aus Westfalen kommende Pfarrer der St. Martini Gemeinde Bremen, in erster Instanz vom Amtsgericht Bremen wegen Volksverhetzung verurteilt. Seine Äußerungen, die dem Urteil zugrunde liegen, sind hinlänglich bekannt. Für die evangelische Kirche in unserem Land ist dies ein schwer wiegender und trauriger Vorgang. Da wir uns mit Olaf Latzel in vielen theologischen Anliegen geschwisterlich verbunden wissen, möchten wir zu diesem Vorgang nicht schweigen und wollen ihn und seinen Weg im Gebet begleiten.

Zunächst ist dazu zu sagen, dass die konkreten Aussagen, um die es ging – es handelt sich vor allem um zwei Sätze aus einem etwa 90-minütigen Eheseminar der St Martini Gemeinde – in einer Art formuliert waren, die so nicht akzeptabel ist, und in keinem Fall dazu geeignet waren, die biblische Sicht zu Fragen der Homosexualität und der Zweigeschlechtlichkeit angemessen zur Geltung zu bringen. Man konnte diese Aussagen als allgemeine Abwertung von Menschen interpretieren, die in sexualethischen Fragen anders denken und sich für ihr Leben auch anders orientieren als Pfarrer Latzel.

Eine andere Frage ist es, wie die Themen Gender und Homosexualität vor dem Hintergrund des Gesamtzeugnisses der Bibel heute theologisch zu beurteilen sind und welche kirchliche Praxis im Umgang mit diesen Themen der Verpflichtung der evangelischen Kirche auf Schrift und Bekenntnis enstpricht. Bei diesen Fragen gibt es zurzeit keinen Konsens innerhalb der evangelischen Kirche. Denn einer Mehrheit in den meisten Kirchenleitungen und Synoden, die kein Problem hat mit Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare und inzwischen sogar so weit geht, solche Verbindungen mit der Ehe gleichzustellen,  steht eine Mindehrheit von Theologen, Pfarrern und Gemeindgliedern entgegen, die dies mit guten Gründen für nicht vereinbar mit den bekenntnismäßigen Grundlagen der evangelischen Kirche halten.

Nimmt man hinzu, dass Pfarrer Latzel betont hat, dass allgemein abwertende Aussagen gegen Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Einstellung zu Fragen der Sexualität niemals in seiner Aussageabsicht gelegen habe, und dass er sich für die umstrittenen Aussagen bereits vor längerer Zeit öffentlich entschuldigt hat, so muss man fragen, ob das Urteil des Amtsgerichts Bremen nicht doch deutlich überzogen ist und warum die Bremische Evangelische Kirche einen Amtsträger ihrer Kirche nicht besser schützt vor dem Vorwurf der Volksverhetzung.

So kann es vor einem weltlichen Gericht ja sicher nicht um die Frage gehen, welche Haltung zu Fragen der Homosexualität innerhalb der evangelischen Kirche dem eigenen Glauben gemäß ist und in Übereinstimmung mit der heiligen Schrift steht. Für den Vorwurf der Volksverhetzung müsste eine bewusst herbeigeführte schwere Störung des gesellschaftlichen Friedens auf Seiten des Beschuldigten glaubhaft gemacht werden. Ist das bei einem internen Seminar der St. Martini Gemeinde Bremen, das gegen den ursprünglichen Willen von Pfr. Latzel im Internet veröffentlicht wurde, wirklich der Fall? Ist der Umstand, dass Pfarrer Latzel und die St. Martini Gemeinde vor dem betreffenden Seminar über Wochen und Monate feindseligen Angriffen mit blasphemischen Auswüchsen und konkreten Bedrohungen ausgesetzt waren, bei der Urteilsfindung wirklich ausreichend berücksichtigt worden? Die Äußerungen Latzels hatten durch diese Angriffe einen konkreten Anlass und einen besonderen Kontext. Ein Aufruf zu Hass oder Gewalt gegen Menschen, der aus spezifisch christlicher wie auch aus gesellschaftlicher Sicht keinesfalls hinnehmbar wäre, ist den unglücklichen Äußerungen Latzels nicht zu entnehmen.

Auch die Rolle der Bremischen Kirchenleitung scheint in dieser Sache nicht gerade rühmlich zu sein. Die St. Martini Gemeinde hat sich eindeutig hinter ihren Pastor gestellt. Die Kirchenleitung hat sich dagegen frühzeiteig inhaltlich von Pastor Latzel distanziert und dabei die Haltung der anstellenden Kirchengemeinde nicht genügend berücksichtigt. Weder die Gemeinde noch Pfarrer Latzel haben seitens ihrer Kirchenleitung ein gewisses Maß an Schutz oder Verständnis für ihr Anliegen gefunden. Und nach der Verurteilung hat man dann doch etwas scheinheilig seiner Betroffenheit Ausdruck gegeben, dass ein Pastor der eigenen Kirche wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Noch bevor das Urteil rechtskräftig ist, sollte der umstrittene Pastor freiwillig auf die Ausübung seines Amtes verzichten. Da er dies nicht getan hat, ist er nun  vorläufig von seinem Dienst suspendiert worden. Dass ein andere Bremer Pfarrkollege öffentlich im Fersehen äußert, die Unterstützer Latzels wären „eine braune Horde“, spricht für eine tiefe Krise in der Gesprächskultur der Bremer Kirche. Zu Eskalationen tragen immer mehrere Seiten bei.

Die Entscheidung des Gerichtes wie auch der Landeskirche lässt befürchten, dass eine biblisch begründete kritische Sicht zu praktizierter Homosexualität in Zukunft immer schneller als diskriminierende Aussage gebrandmarkt oder kriminalisiert werden wird.

Sieht so der Umgang mit einem Amtsträger der Kirche aus, der sich für seine grundsätzliche Haltung bewusst auf die heilige Schrift beruft, damit aber für eine Mehrheit der Menschen in Kirche und Gesellschaft eher zu einem Stein des Anstoßes wird? Führen wir unsere innerkirchlichen Auseinandersetzungen in Zukunft so, dass wir es dem weltlichen Arm überlassen, über die schwierigen und äußerst strittigen Fragen der Schriftgemäßheit der kirchlichen Lehre zu entscheiden, die zutiefst das Gewissen der Menschen berühren?

Leitungsgkeis des Netzwerkes CREDO

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