Bei seiner Herbsttagung am 2./3. November 2025 in Werl hat sich das Netzwerk credo mit der vorgeschlagenen Neufassung der Grundartikel der Kirchenordnung der EKvW befasst. Zunächst halten wir den äußerst eng gesetzten Zeitrahmen zur Abgabe von Stellungnahmen der Leitungsgremien auf den unterschiedlichen Ebenen der Landeskirche für der Sache nach völlig unangemessen. Die Grundartikel der Kirchenordnung gelten bisher als
die jeder Mehrheitsentscheidung entzogenen Grundbestimmungen der Kirchenordnung. Sie formulieren die unaufgebbare Grundlage der Kirche in Schrift und Bekenntnis.
In der Neufassung wird die klare Grundbestimmung des Zeugnisses der Heiligen Schrift als „die alleinige und vollkommene Richtschnur des Glaubens, der Lehre und des Lebens“ durch deutlich unklarere Formulierungen ersetzt und abgeschwächt. Auch die klare unterschiedliche Bekenntnisgebundenheit der in der EKvW verbundenen lutherischen, reformierten und unierten Kirchengemeinden wird durch wesentlich schwächere Formulierungen verundeutlicht. Die einzelnen reformatorischen Bekenntnisschriften
werden nicht einmal mehr genannt und nur noch global und unterschiedslos als
„Bekenntnisse der Reformation“ gekennzeichnet.
Neben vielen weiteren Fragen zu konkreten Passagen der neuformulierten Grundartikel erscheint uns auch die Charakterisierung der presbyterial-synodalen Ordnung im Abschnitt III.4 als völlig unzureichend und wirft die Frage auf, was die Neuformulierung für die Entscheidungskompetenzen der Kirchengemeinden in Zukunft bedeuten wird.
Das Netzwerk credo wird sich weiter mit der Revision der Grundartikel der Kirchenordnung befassen und eine entsprechende Stellungnahme erarbeiten. Wir bitten alle Kirchengemeinden und Kirchenkreise, mit der nötigen kritischen Aufmerksamkeit die geplante Revision der Kirchenordnung zu begleiten und von ihrem Recht auf Stellungnahmen Gebrauch zu machen.


